Bei einem Studium, das noch nicht abgeschlossen ist, reichen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Record bei der Bewerbung mit ein.
Gegen Ende Juli bekommen Sie über die Zulassung Bescheid.
Pro Jahr können 25 Studienplätze vergeben werden.
Alle Lehrveranstaltungen im Master sind als Präsenzveranstaltungen organisiert, für die Anwesenheitspflicht besteht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Präsenzphasen im darauffolgenden Jahr nachzuholen.
Die Präsenzzeiten sind so organisiert, dass der Studiengang berufsbegleitend studiert werden kann. Hierfür werden die Modulelemente als Blockveranstaltungen von Donnerstagnachmittag (13:00 Uhr) bis Samstagnachmittag (ca. 15:00 Uhr) angeboten. Weiterhin wird ein berufsbegleitendes Studium dadurch begünstigt, dass die Studiengebühren lediglich für den Zeitraum der Regelstudienzeit (vier Semester) zu entrichten sind. Sollte sich das Studium verlängern, fallen keine Mehrkosten – außer den Semestergebühren der Universität – an.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anerkennung der eigenen beruflichen Tätigkeit als Praktikum möglich, sofern diese einen Bezug zu den Studieninhalten hat.
In den meisten deutschen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. auf eine Bildungsfreistellung zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Das Saarland, Rheinland-Pfalz und Bremen haben den ‚Master of Evaluation‘ als Bildungsveranstaltung anerkannt, so dass Studierende aus diesen Bundesländern ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen können. Ggf. kann bei Bedarf auch bei anderen Bundesländern die Anerkennung als Bildungsveranstaltung beantragt werden.
Für den ‚Master of Evaluation‘ kann außerdem ein Prämiengutschein des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingelöst werden. Hierdurch ist einmalig ein Zuschuss zu den Studiengebühren bis zu 500,00 Euro möglich.
Alle Informationen zur Bildungsprämie und dem Prämiengutschein sowie zur Beantragung des Prämiengutscheins des BMBF sind in den beiden folgenden Informationsbroschüren zur Bildungsprämie und Weiterbildungsprämie enthalten.
Sie können das Studium grundsätzlich ohne Begründung und Antrag über die Regelstudienzeit verlängern. Wichtig ist, zu beachten, dass Studieninhalte nur einmal im Jahr angeboten werden. Für Semester, die über die Regelstudienzeit hinausgehen, fallen keine Studiengebühren an. Es sind jedoch die Semestergebühren der Universität des Saarlandes zu entrichten.
Aus wichtigem Grund ist eine Beurlaubung vom Studium möglich. Die Beurlaubung erfolgt immer semesterweise und ist i.d.R. zusammen mit der Rückmeldung zu beantragen. Anträge auf Beurlaubung erhalten Sie beim Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Universität.
Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen können nach § 13 der Prüfungsordnung auf Antrag anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Leistungen gleichwertig mit denen des ‚Master of Evaluation‘ sind. Die entsprechenden Nachweise müssen dem Antrag beigelegt werden. Über die Anerkennung entscheidet die oder der zuständige Dozentin bzw. Dozent in Absprache mit dem Prüfungsamt.
Die Prüfungen finden im Wintersemester in der Regel Anfang Februar statt, im Sommersemester Ende Juli. Die genauen Prüfungszeiträume können den Terminübersichten im Infobereich (Veranstaltungen) entnommen werden.
Grundsätzlich wird für jede Prüfung auch die Möglichkeit einer Nachholprüfung (in der Regel im jeweils darauf folgenden Semester) angeboten. Berechtigt für die Nachholprüfung sind diejenigen, die für die regulären Prüfungen angemeldet waren, aber aus gesundheitlichen, dienstlichen oder familiären Gründen nicht antreten konnten oder zum regulären Prüfungstermin die Prüfung nicht bestanden haben.
Für die Bearbeitung von Hausarbeiten gilt folgende Regel: Wenn der Kurs im Wintersemester stattfindet, ist die Arbeit bis Ende September abzugeben. Findet der Kurs im Sommersemester statt, ist die Abgabefrist Ende März.
Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen geben Sie bereits eine Präferenz für einen Schwerpunkt an, welche jedoch nicht verbindlich ist. Erst in der Mitte des zweiten Semesters erfolgt die endgültige Schwerpunktwahl.
Das Zustandekommen eines Wahl-Schwerpunktfachs richtet sich nach der Anzahl der Studierenden, die sich für den jeweiligen Schwerpunkt entschieden haben. In der Regel können zwei Schwerpunkte pro Jahrgang realisiert werden. Je nach Interessenlage werden ggf. auch kombinierte Schwerpunktfächer angeboten (bspw. Soziale Dienstleistungen und Bildung).
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Fähigkeit und Bereitschaft, englische Texte zu bearbeiten, wird aber vorausgesetzt.
Im Moment gibt es keine Online-Module. Diese Option wird gegenwärtig noch geprüft.