Für mehr Infos zum neuen Angebot: Bitte gehen Sie auf die Seite des neuen Weiterbildungsmaster Evaluation:
http://www.evaluation-master.de
DER MASTERSTUDIENGANG EVALUATION LÄSST ZUM WS 20/21 KEINE NEUEN STUDIERENDEN MEHR ZU!
Studienvoraussetzung für den Masterstudiengang ist nach §3 der Studienordnung ausschließlich der „Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das mit einem Bachelor, Master, Magister, Diplom oder einem ersten Staatsexamen abgeschlossen wurde (bzw. Nachweis eines äquivalenten Studienabschlusses)“. Das heißt, alle, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, können sich um einen Studienplatz bewerben.
Pro Jahr können 25 Studienplätze vergeben werden. Falls es mehr als 25 Bewerberinnen und Bewerber geben sollte, erfolgt eine Auswahl anhand der Studien- und Prüfungsleistungen im vorausgegangenen Studium und der persönlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Wichtige Entscheidungskriterien sind dabei Tätigkeiten, die in einem konkreten Bezug zu den Inhalten des Aufbaustudiengangs stehen (z.B. Berufspraxis, Praktika, Studienschwerpunkt, Diplom- oder Hausarbeiten, Veröffentlichungen) sowie Kenntnisse im Bereich der Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung.
Noch einige Worte zu den erwähnten Kenntnissen in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung: Wie oben dargestellt, sind diese Kenntnisse vor allem bei mehr als 25 Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Auswahlverfahrens relevant. Dennoch sind Vorkenntnisse in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung für das Masterstudium empfehlenswert, da dieses Wissen hilfreich zum Verständnis einzelner Themen ist.
Das soll Sie jedoch nicht abschrecken! Denn: Falls Sie Defizite im Bereich der Statistik und/oder den Methoden der empirischen Sozialforschung haben, wird Ihnen studienbegleitend im Rahmen von Tutorien die Möglichkeit gegeben, ohne zeitlichen Verlust die notwendigen Kenntnisse zu erlangen bzw. aufzufrischen.