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Evaluation Sozialer Dienstleistungen

In der Bundesrepublik Deutschland beginnt die Geschichte der Evaluationsforschung in sozialpolitischen, sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Handlungsfeldern im Kontext der Reformpolitik Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre. Dabei stand zwar das Bildungssystem im Zentrum der Innovationsanstrengungen, dennoch waren auch die Sozialen Dienste, d. h. die Humandienstleistungen darin einbezogen. Sowohl in der Vorschulerziehung, in der Gemeinwesenarbeit, in der Sozialadministration sowie in anderen einschlägigen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit wurde eine Vielzahl von Modellprojekten eingerichtet, die wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurden.

Die Programm- und Projektevaluationen fragten zwar auch nach den Wirkungen der Interventionen, der Schwerpunkt lag aber zumeist auf Prozessevaluationen, die insbesondere Beratungsleistungen für die Institutionen und die Mitarbeiter/innen sowie Implementationshilfen beinhalteten. Dabei blieb die methodologische und methodische Diskussion auf einige wenige Hochschullehrer/innen und Praxisforschungseinrichtungen (z.B. Deutsches Jugendinstitut (DJI) in München, Institut für Soziale Arbeit (ISA) begrenzt. Die Evaluation sozialer Dienstleistungen als eigenständige oder als elementarer Teil professionelle(r) Tätigkeit konnte sich damals noch nicht durchsetzen. Noch derzeit werden Evaluations(forschungs-)Projekte vorwiegend von Hochschulen und außerhochschulischen (Praxis-)Forschungseinrichtungen durchgeführt, wobei vor allem die qualitative Evaluationsforschung verstärkt an Bedeutung gewinnt.

Spätestens mit der Einführung „neuer Steuerungsmodelle“ in den 90er Jahren (Output-orientierte Steuerung, Qualitätsmanagement, Effektivitäts- und Effizienznachweispflicht) in der öffentlichen Verwaltung und den Wohlfahrtsorganisationen und vor dem Hintergrund der Zunahme sozialer Problemlagen (z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, Migrationsfolgen, sozialräumliche Marginalisierung) gewinnt Evaluation erheblich an Bedeutung, allerdings in Konkurrenz zu anderen, betriebswirtschaftlich orientierten Verfahren (z.B. Controlling). Zunehmend wird Evaluation zu einer Standardanforderung für Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Insbesondere in der Jugendhilfe, in der Schulsozialarbeit, aber auch in der Altenhilfe und im Gesundheitswesen, gibt es folglich einen erheblichen Bedarf an qualifizierten Evaluatoren, an Professionellen [(Sozial-) Pädagogen und Sozialarbeitern], die sowohl interne Evaluationen planen und durchführen, als auch im Falle von externen Evaluationen Vermittlungsleistungen erbringen und Selbstevaluationen anleiten und moderieren können. Folglich wird Evaluationskompetenz künftig ein wichtiges Auswahlkriterium bei Anstellungen sein.
In größeren Einrichtungen gibt es bereits eigene Stabsstellen bzw. Abteilungen, zu deren Aufgabenbereich Evaluation gehört. Berufliche Perspektiven ergeben sich daher – neben Tätigkeiten in Sozialorganisationen des öffentlichen und wohlfahrtsverbandlichen Sektors – in (Praxis-) Forschungseinrichtungen. Auftraggeber für Evaluationen sind zwar bisher vorwiegend Bundes- und Landesministerien – zumeist im Rahmen von Modellprojekten (-programmen) –, zunehmend jedoch auch die Sozialorganisationen selbst.
Im Rahmen dieses Wahl-Schwerpunktfachs sollen die spezifischen Strukturmerkmale von sozialen, zumeist beruflich bzw. professionell und in institutionellen Kontexten, erbrachten Dienstleistungen analysiert und die sich hieraus ergebenden methodologischen und methodischen Konsequenzen für deren Evaluation erörtert werden. Dabei geht es insbesondere auch um Fragen der Bewertung (Grundlagen und Kriterien). Die kritische Analyse von Evaluationsstudien wird ergänzt durch die exemplarische Entwicklung und Erprobung (z.B. im Rahmen der Master-Thesis) von Evaluationsdesigns in Zusammenarbeit mit Praktikern und Einrichtungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung, Prüfung und Weiterentwicklung von Evaluationskonzepten, die dem Charakter von sozialen Dienstleistungen als personenbezogenen Dienstleistungen (Struktur und Qualität der Interaktionsordnung als zentraler Faktor) und dem Anspruch auf Selbstkontrolle professionellen Handelns gerecht werden. Monitoring-Verfahren, Indikatorenentwicklung und der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen in Einrichtungen/Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens und in der kommunalen Sozialpolitik sind weitere Thematiken im Wahl-Schwerpunktfach.