diese Seite drucken


Universität des Saarlandes
Hochschule für Technik und Wirtschaft

 
Hochschulen
DozentInnen
 
Download von Informationen/
Videostream/
Links

Bewerbung/Zulassung

Studienvoraussetzung für den Masterstudiengang ist nach §3 der Studienordnung ausschließlich der „Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das mit einem Bachelor, Master, Magister, Diplom oder einem ersten Staatsexamen abgeschlossen wurde (bzw. Nachweis eines äquivalenten Studienabschlusses)“. Das heißt, alle, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, können sich um einen Studienplatz bewerben.

Da nach §4 der Studienordnung für den postgradualen Studiengang eine Höchstzahl für aufzunehmende Studierende festgesetzt wurde (Zulassungsbeschränkung), nämlich 25, gibt es so genannte Zulassungsvoraussetzungen, die zur Anwendung kommen, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die festgesetzte Zulassungszahl von 25 übersteigt. Diese Zulassungsvoraussetzungen oder auch Auswahlkriterien sind folgende:

  • die Studien- und Prüfungsleistungen im vorausgegangenen Erststudium

  • die persönliche Eignung und der Werdegang der BewerberInnen, die anhand einzureichender Nachweise glaubhaft zu machen sind. Zentrale Entscheidungskriterien sind:

    • wesentliche Tätigkeiten, die in einem konkreten Bezug zu den Inhalten des Aufbaustudiengangs bzw. des gewünschten Wahl-Schwerpunktfaches stehen. Solche sind insbesondere Berufspraxis, Praktika, Studienschwerpunkt, Diplom- oder Hausarbeiten, Veröffentlichungen etc.

    • fundierte Kenntnisse im Bereich der Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung.

Bei mehr als 25 BewerberInnen bestimmt sich also die Rangfolge nach diesen Punkten, d.h. diese Zulassungsvoraussetzungen (Auswahlkriterien) sind nicht als zusätzliche Studienvoraussetzung zu betrachten sondern beeinflussen lediglich das Auswahlverfahren bei mehr als 25 BewerberInnen. Die Angaben zu diesen Auswahlkriterien müssen Sie dennoch bereits mit Ihrem Antrag auf Zulassung einreichen.

Noch einige Worte zu den erwähnten Kenntnissen in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung:

Wie oben dargestellt sind diese Kenntnisse „lediglich“ bei mehr als 25 BewerberInnen im Rahmen des Auswahlverfahrens relevant. Dennoch sind die aufgeführten Kenntnisse in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung für das Masterstudium unabdingbar, d.h. derartiges Wissen ist Grundlage einzelner Veranstaltungen.

Das soll Sie jedoch nicht abschrecken! Denn: Falls Sie Defizite im Bereich der Statistik und/oder den Methoden der empirischen Sozialforschung haben, wird Ihnen studienbegleitend die Möglichkeit gegeben, ohne zeitlichen Verlust die notwendigen Kenntnisse zu erlangen bzw. aufzufrischen.

Den Zulassungsantrag können Sie hier downloaden (PDF-Datei)

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.7. eines jeden Jahres (an diesem Tag muss die Bewerbung vorliegen) an:

Universität des Saarlandes

FR 5.2 – Soziologie

Studiengang „Master of Evaluation“

Postfach 151 150

D – 66041 Saarbrücken

 

Studiengebühren: 1200 € / Semester

Studienbeginn: Jeweils im Wintersemester

Unterrichtssprache: Deutsch

Struktur des Studiums:

  • 4 Semester berufsbegleitend

  • inklusive 10wöchigem Berufspraktikum und

  • Master-Thesis (Bearbeitungszeit 3 Monate)

  • Der Studiengang ist modularisiert (Punktevergabe gemäß ECTS)