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Bewerbung/Zulassung
Studienvoraussetzung für den Masterstudiengang ist nach §3 der Studienordnung ausschließlich der „Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das mit einem Bachelor, Master, Magister, Diplom oder einem ersten Staatsexamen abgeschlossen wurde (bzw. Nachweis eines äquivalenten Studienabschlusses)“. Das heißt, alle, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, können sich um einen Studienplatz bewerben. Da nach §4 der Studienordnung für den postgradualen Studiengang eine Höchstzahl für aufzunehmende Studierende festgesetzt wurde (Zulassungsbeschränkung), nämlich 25, gibt es so genannte Zulassungsvoraussetzungen, die zur Anwendung kommen, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die festgesetzte Zulassungszahl von 25 übersteigt. Diese Zulassungsvoraussetzungen oder auch Auswahlkriterien sind folgende:
Bei mehr als 25 BewerberInnen bestimmt sich also die Rangfolge nach diesen Punkten, d.h. diese Zulassungsvoraussetzungen (Auswahlkriterien) sind nicht als zusätzliche Studienvoraussetzung zu betrachten sondern beeinflussen lediglich das Auswahlverfahren bei mehr als 25 BewerberInnen. Die Angaben zu diesen Auswahlkriterien müssen Sie dennoch bereits mit Ihrem Antrag auf Zulassung einreichen. Noch einige Worte zu den erwähnten Kenntnissen in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung: Wie oben dargestellt sind diese Kenntnisse „lediglich“ bei mehr als 25 BewerberInnen im Rahmen des Auswahlverfahrens relevant. Dennoch sind die aufgeführten Kenntnisse in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung für das Masterstudium unabdingbar, d.h. derartiges Wissen ist Grundlage einzelner Veranstaltungen. Das soll Sie jedoch nicht abschrecken! Denn: Falls Sie Defizite im Bereich der Statistik und/oder den Methoden der empirischen Sozialforschung haben, wird Ihnen studienbegleitend die Möglichkeit gegeben, ohne zeitlichen Verlust die notwendigen Kenntnisse zu erlangen bzw. aufzufrischen. Den Zulassungsantrag können Sie hier downloaden (PDF-Datei) Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.7. eines jeden Jahres (an diesem Tag muss die Bewerbung vorliegen) an: Universität des Saarlandes FR 5.2 – Soziologie Studiengang „Master of Evaluation“ Postfach 151 150 D – 66041 Saarbrücken
Studiengebühren: 1200 € / Semester Studienbeginn: Jeweils im Wintersemester Unterrichtssprache: Deutsch Struktur des Studiums:
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